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Wie passen Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung zusammen?

Auch bei Vertrauensarbeitszeit gilt die Pflicht zur Zeiterfassung. Hier erfährst du, wie beides mit ZeitFabrik möglich ist.

Unter Vertrauensarbeitszeit verstehen wir, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich über Lage und Dauer seiner Arbeitszeit frei entscheiden kann. Der Arbeitgeber vertraut darauf, dass die Arbeit eigenständig organisiert und erledigt wird.

Nach aktueller Rechtslage besteht grundsätzlich die Pflicht, die Arbeitszeiten zu erfassen - auch bei Vertrauensarbeitszeit. Der Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber auch hier seiner Pflicht nachkommen muss, für die Einhaltung der Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu sorgen.

In ZeitFabrik sind die Überprüfungen der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes standardmäßig aktiviert, d.h. ZeitFabrik überprüft diese Regelungen automatisch, ohne dass du dir alle Zeiterfassungen einzeln ansehen musst.

Nun kannst du ZeitFabrik so einstellen, dass nur der Mitarbeiter selbst seine eigenen Zeiterfassungen sehen kann. Die Überprüfungen der Regelungen das Arbeitszeitgesetzes werden trotzdem ausgeführt, der Vorgesetzte sieht aber die Zeiterfassungen seiner Mitarbeiter nicht und kann daher keine Rückschlüsse auf Lage und Dauer der Arbeitszeit ziehen. Das Grundprinzip der Vertrauensarbeitszeit bleibt somit erhalten. Wie du den Vertrauensarbeitszeitmodus aktivieren kannst, erfährst du hier.

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